Fakten zur Europawahl am 26. Mai 2019

Die Stadt Köln informiert

 Gewählt werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für 5 Jahre. Deutschland stellt 96 der insgesamt 751 Abgeordneten.

 

 

Wahlverfahren:

Verhältniswahl mit geschlossenen Listen; mit einer Stimme pro Wahlberechtigtem. Die Parteien können entscheiden, ob sie mit Länder- oder Bundeslisten zur Wahl antreten.

 

 

2019*

2014

Wahlberechtigte

737.906

729.081

Wahlbeteiligung

 

53,18 %

Wahltag

26.05.2019

25.05.2014

Wahlalter

18

18

Anzahl Urnenstimmbezirke

800

800

Anzahl Briefwahlstimmbezirk

266

224

*Stand 16.04.2019

 

Wahlgebiet ist das Stadtgebiet der Stadt Köln.

 

 

Wahlberechtigt ist:

-        Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat,

-        die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,

-        seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und 

-        nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. (Stichwort: Eil-Entscheidung des Verfassungsgerichtshof vom 15.04.19 zu § 6 a Europawahlordnung.)

 

Wahlberechtigt sind darüber hinaus alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sogenannte Auslanddeutsche) auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 Europawahlgesetz in Verbindung mit 12 Abs. 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz. (Infos dazu stellt die Bundeswahlleitung unter: https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html ; der Link ist auch zu finden unter https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/wahlen/europa/).

 

Entscheidend für die Wahlteilnahme ist die Notation im (einzig maßgeblichen) Wählerverzeichnis. Der Stichtag für die Ziehung des Wählerverzeichnisses ist der 14.04.2019. In dieses kann in der Zeit von 06.05.2019 bis 10.05.2019 Einsicht genommen werden; es liegt im Wahlamt (Stadt Köln, Bürgerdienste - Wahlamt, Ottmar - Pohl- Platz 1, 51103 Köln) aus.

 

 

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 23.04.2019 bis 05.05.2019 zugestellt.

Am 23.04.2019 und 24.04.2019 werden ca. 90 Prozent der Wahlbenachrichtigungen zugestellt sein. Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten hatten, werden über Presseinformation gebeten, sich umgehend an das Wahlamt der Stadt Köln unter der Hotline 0221/221-34567 zu wenden.

Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl

 

(1)     Am Wahltag, 26. Mai 2019, besteht die Möglichkeit an der Urnenwahl im auf der Wahlbenachrichtigung benannten Wahlbezirk in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr teilzunehmen.

Die Urnenwahl ist mit der Wahlbenachrichtigung oder mit Bundespersonalausweis bzw. Reisepass oder Wahlbenachrichtigung plus Ausweisdokument eines Mitgliedstaates der Europäischen Union möglich.

 

Die jeweiligen Wahlräume sind online nachlesbar über eine sog. Wahlraumsuche (www.stadt-koeln.de ).

 

(2)     Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl.

Die Direktwahl beginnt am Dienstag, den 23. April 2019 in allen neun Kundenzentren sowie beim Wahlamt in Köln-Kalk. Sie endet am Freitag, den 24.05.2019 um 12.00h in den Kundenzentren und um 18.00h im Wahlamt. 

Die Wahlberechtigten haben damit über einen Zeitraum von fünf Wochen Gelegenheit, ihre Stimme entweder wohnortnah in dem für sie zuständigen Kundenzentrum ihres Wohnsitzes oder übergreifend für alle Wahlbezirke an Sonderschaltern im Dienstgebäude Kalk-Karree, Dillenburgerstr. 27, 51103 Köln, Foyer / Magistrale, abzugeben.

Erfahrungsgemäß ist das Publikumsaufkommen in der letzten Woche und insbesondere am letzten Tag der Öffnung der Direktwahlschalter besonders hoch; das Wahlamt bittet daher die Wählerinnen und Wähler den gesamten Öffnungszeitraum zu nutzen, um ggf. längere Wartezeiten zu vermeiden.

 

 

 

 

(3)     Briefwahl:

 

Im Vergleich zur Europawahl 2014 sind die Briefwahlbezirke von 224 auf 266 Briefwahlbezirke erhöht worden, um dem permanent steigenden Briefwahlanträgen gerecht zu werden.

 

Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen bequem beantragt werden: per Post mit dem Formular, das sich im unteren Teil der Wahlbenachrichtigung befindet (Wahlscheinantrag), online, per formlosen Brief an das Wahlamt der Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, per Fax an 221-21911, per E-Mail an wahlamt@stadt-koeln.de oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages ist nur bis Mittwoch, 22.05 2019, bis ca. 12 Uhr möglich. Danach findet keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach noch eingehenden (Post, Fax, Mail-) Briefwahlanträge werden händisch vom Wahlamt bearbeitet. Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 24.05.2019, 18.00 Uhr. Anstelle der ggf. zeitkritisch werdenden Briefwahl wird das Wahlamt für die letzte Woche vor dem Wahlsonntag empfehlen, eher die Möglichkeiten von Direktwahl und vor allem am Wahltag die Urnenwahl im Wahlraum zu nutzen.

Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung von Briefwahl noch am Wahltag (= 26.05.2019bis 15.00 Uhr möglich.

 

Das Wahlamt empfiehlt wegen der Postlaufzeiten der Briefwahl stets, Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 25.04.2019 zugestellt, also über einen Zeitraum von insgesamt 5 Wochen.

 

 

Spätester Zeitpunkt zur Stimmabgabe per Briefwahl

Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln eingegangen sein.

Ausschließlich am Wahltag (= 26.05.2019von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr können Briefwahlunterlagen auch im Briefwahlzentrum in der Köln-Messe abgegeben werden.

Sie können jedoch nicht in einem Wahlraum der Urnenwahl abgegeben werden.

 

 

Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer / Wahlvorstände

Geplant ist der Einsatz von 6.600 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern.

Dabei ist die Besetzung der Wahlvorstände mit sechs ehrenamtlichen Mitgliedern (sogenannte Wahlhelfer/-innen) vorgesehen:

Ein Vorstand, eine Stellvertretung, eine Schriftführung, eine stellvertretende Schriftführung und zwei Beisitzende. Bei Nichterreichen der geforderten Bedarfszahl könnte die Anzahl auf die gesetzlich vorgeschrieben Mindestzahl (pro Wahlvorstand: mindestens 5 Mitglieder) verringert werden. Diese Option zeichnet sich nach dem bisherigen Anmeldezahlen nicht ab.

Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten als Wahlvorstehende und Schriftführende in den Urnenwahlbezirken 70 EUR, Beisitzende 50 EUR als Erfrischungsgeld.

Für den Einsatz in den Briefwahlbezirken erhalten die Mitglieder des Wahlvorstandes je 40 EUR.

 

Die gesetzlich vorgesehenen Beträge (35 Euro für Wahlvorstehende, 25 Euro für alle anderen Rollen bzw. Mitglieder des Gremiums) werden also seitens der Stadt Köln als Anreiz für den Einsatz als ehrenamtliche Wahlhelfende deutlich aufgestockt.

Außerdem erhalten ehemalige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Anwerbung eines neuen Wahlhelfenden und gemeinsamen Einsatz eine Werbeprämie in Höhe von 30 EUR.

 

Stand 15.04.2019 ist die o. g. Zielgröße der benötigten Wahlhelfenden fast erreicht. Damit ist zu einem deutlich früheren Zeitraum als im Vergleich zur EU-Wahl 2014 die benötigte Sollzahl der helfenden Kräfte in Sicht.

 

Vorbereitung und Information der ehrenamtlichen Wahlhelfenden_

Die Stadt Köln ist gesetzlich verpflichtet, die Wahlhelfenden auf ihre Tätigkeiten qualifiziert vorzubereiten. Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Köln im besonderen Maße nach. So werden umfangreiche Informationen in Form eines Leitfadens und einer Wahlplattform im Internet angeboten. Darüber hinaus werden verschiedene Qualifizierungsformate angeboten. Die Formate fokussieren entweder auf die Abläufe im Wahlraum oder im Briefwahlzentrum bzw. auf die unterschiedlichen Aufgaben: 

Das Wahlamt wird zum einen circa 100 Workshops für Wahlvorstehende und Schriftführende à etwa 2,5 Stunden von montags bis samstags anbieten und damit die bisherigen Veranstaltungen zahlenmäßig deutlich übertreffen. Der Besuch des Workshops ist für die Wahrnehmung der Aufgaben am Wahlsonntag für die 2.132 Wahlvorstände und Schriftführendend verpflichtend. Dafür werden dem Erfrischungsgeld weitere 50 € gezahlt. Thematisch liegt der Schwerpunkt auf der organisatorischen Durchführung der Wahlhandlung und der Auszählung, sowie dem Ausfüllen der Niederschrift. Theoretische Inhalte und Videobeispiele werden mit praktischen Übungen angereichert.

Zum anderen werden circa 10 öffentliche Informationsveranstaltungen für interessierte Beisitzende abgehalten. Lehrkräfte vermitteln die Inhalte der Leitfäden in kompakter Form unterstützt durch anschauliche Videoclips. Eine Veranstaltung dauert circa 90 Minuten und deren Besuch ist freiwillig.

Die Örtlichkeiten der Qualifizierungsveranstaltungen verteilen sich auf alle 9 Stadtbezirke, um den Wahlhelfenden wohnort-nahe Schulungsräume anzubieten bzw. um Schulungen auch in Gebäuden, die am 26.05.19 als Wahlraum dienen, abzuhalten.

Die Qualifizierungen beginnen am 25.03.2019 und enden planmäßig eine Woche vor dem Wahlwochenende.

 

 

Wahlgebäude und Wahlräume

Die 800 Wahlbezirke der Urnenwahl sind in insgesamt 240 verschiedenen Wahlgebäuden untergebracht. Hierbei handelt es sich überwiegend um städtische Gebäude (wie z.B. Schulen, Bürgerzentren / Bürgerhäuser, Kindergärten); ferner werden Gebäude von Privaten (z. B. Kirchengemeinden – Pfarrsaal o. ä.) angemietet.

Eine Liste der Wahlgebäude bzw. Wahlräume ist auf den städt. Internet-Seiten inkl. der Angaben zur Rollstuhlgeeignetheit veröffentlicht bzw. online abrufbar.

 

Rollstuhlgerechte Wahlräume

 

Zur Europawahl am 26. Mai 2019 sind über 88% aller Wahlgebäude rollstuhlgerecht, das sind 5% mehr als bei der letzten Wahl.

 

Wahl

Jahr

rollstuhlgerecht zu

Europawahl

2019

88 %

Bundestagswahl

2017

83 %

Landtagswahl

2017

83%

OB-Wahl

2015

80%

Verbundwahl

2014

79%

Bundestagswahl

2013

71%

Landtagswahl

2012

63%

Landtagswahl

2010

62%

OB-Wahl

2009

49%

 

Es gibt 9 soziale Einrichtungen, in denen reguläre Wahlbezirke eingerichtet sind.

 

Nach dem heutigen Stand werden ca. 69 Leitungen sozialer Einrichtungen über das Angebot der mobilen Wahlvorstände, die nach Absprache mit dem Wahlamt direkt in die jeweilige Einrichtung kommen, informiert. 

 

Personen ohne festen Wohnsitz verfügen auch über Wahlrecht; einschlägige Einrichtungen wurden über Stadt Köln, Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, informiert.

 

Weiter werden wie zu den vergangenen Wahlen zwei barrierefreie Busse als Notfallwahlraum vorgehalten.

 

Die Direktwahl findet wie oben erwähnt in den Räumen der 9 Kundenzentren und im Dienstgebäude Kalk Karre, Dillenburger Str, Foyer, statt.

 

Briefwahl - Zentrum

Auch für die Europawahl 2019 wird ein Briefwahlzentrum zur Auszählung der eingegangenen Briefwahl-Stimmen der insgesamt 266 Briefwahlbezirke eingerichtet. Hierzu wird die angemietete Halle 11.3 der Köln Messe in Köln-Deutz in der Woche für dem Wahltag hergerichtet. Allein im Briefwahl-Zentrum werden etwa 1.800 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingesetzt.

 

 

 

Strukturdaten:

 

Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik stellt zur Europawahl entsprechende Strukturdaten auf den städt. Internet-Seiten bereit.

 

 

Termine im Überblick:

 

12.04.2019   Ziehung Wählerverzeichnis

 

15.04.2019   Beginn Produktion der Wahlbenachrichtigungen

 

23.04.2019   Beginn Versand der Wahlbenachrichtigungen

 

23.04.2019   Beginn der Direktwahl

 

25.04.2019   Beginn Produktion und Zustellung der Briefwahlunterlagen

 

24.05.2019   18.00h: Ende Direktwahl

Nachts: Druck des endgültigen Wählerverzeichnisses

 

25.05.2019   Abschluss der Wahl-Vorbereitungsarbeiten in den Kundenzentren und im Briefwahlzentrum

 

26.05.2019   Wahltag / -nacht

 

27.05.2019 bis 03.06.2019

          Prüfung und Korrekturen der Niederschriften

03.06.2019   Sitzung des Stadtwahlausschusses über das amtliche Ergebnis